Gesellschaftsrecht | Stiftung

Das Wachstum der Stiftungsgründungen in Deutschland ist ungebrochen. Der Stifter bleibt mit seinem Lebenswerk in Erinnerung und genießt die durch die Stiftung generierte öffentliche Anerkennung. Dabei machen nicht nur steuerliche Vorteile die Stiftung interessant: Mit einer Stiftung soll sichergestellt werden, dass der Stifterwille für die "Ewigkeit" verankert ist.

Wir verfügen über vielseitige Erfahrungen bei der Errichtung von gemeinnützigen ebenso wie privatnützige Stiftungen. Unsere Beratung hilft Ihnen, zu entscheiden, ob Ihre Ziele mit einer Stiftung erreichbar sind. Nach Ihren Anforderungen gestalten wir die Stiftungssatzung, klären steuerliche Vorgaben mit der Finanzbehörde und begleiten die Errichtung der Stiftung im Kontakt mit der landesbehördlichen Stiftungsaufsicht. Die bei STEINMEIER LLP in diesem Recht tätigen Anwälte verfügen neben der gesellschaftsrechtlichen Spezialisierung auch über die nötigen steuerlichen Kenntnisse. Aus eigenen Tätigkeiten in Stiftungsgremien als Vorstand und Stiftungsrat können wir Gestaltungsempfehlungen geben.