Gesellschaftsrecht | Recht der Personengesellschaften

Die Beratung von Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG, Verein) zeichnet sich durch eine hohe Gestaltungsfreiheit aus. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Personengesellschaftsrecht kennen wir diese Freiheiten und nutzen sie zu ihrem Vorteil. Dies betrifft die Gründung einer Personengesellschaft ebenso wie Fragen zur Gestaltung des Gesellschaftsvertrages, der Vertretung der Gesellschaft, der Beschlussfassung (Mehrheitserfordernisse, Verfahren/Form, Vermeidung von Fehlerquellen), die Haftung der Gesellschafter, die Verteilung von Gewinn und Verlust, Entnahmerechte und den Eintritt/das Ausscheiden von Gesellschaftern. Soll eine Beteiligung weitestgehend verborgen bleiben, beraten wir Sie gerne auch bei Gründung und Ausgestaltung von Treuhandverhältnissen sowie stillen Gesellschaften.