Gewerbemiete | Spezialimmobilien

Spezialimmobilien - wie Einkaufszentren, Fachmarktzentren, Bahnhofs- und Flughafenimmobilien etc. - unterscheiden sich von den übrigen Gewerbeimmobilien dadurch, dass die jeweiligen Mietverhältnisse vertragliche Besonderheiten aufweisen, deren Regelung der speziellen Aufmerksamkeit der Vertragsparteien bedürfen. So werden in der Praxis häufig langfristige Mietverträge bereits vor Baubeginn für ein noch zu errichtendes Einkaufszentrum oder Fachmarktzentrum abgeschlossen. Eine solche sog.  ?Vermietung vom Reißbrett?  stellt an die Gestaltung des Mietvertrages spezifische inhaltliche Anforderungen, die sich nicht nur in der Einhaltung der gesetzlich gebotenen Schriftform erschöpfen, sondern insbesondere auch bauliche und  öffentlich-rechtliche Aspekte betreffen, die für die Vertragsparteien mit erheblichen wirtschaftlichen Risiken verbunden sind. Weitere besondere Themen, die inzwischen zu den standardisierten und formularmäßig vereinbarten Regelungen gehören, betreffen den Konkurrenzschutz, die Sortimentsbindung, die Betriebspflicht sowie die Werbegemeinschaft. Die in diesem Zusammenhang aufgeworfenen Fragen sind ebenso vielfältig wie komplex.

In welchem Umfang und mit welchem Inhalt ist die formularmäßige Vereinbarung einer Betriebspflicht zulässig? Welche Rechte stehen den Parteien im Fall eines Verstoßes gegen einen vertraglich vereinbarten Konkurrenzschutz oder die Betriebspflicht zu? Unter welchen Voraussetzungen ist die Verpflichtung zum Beitritt zu einer Werbegemeinschaft wirksam?

Da der wirtschaftliche Erfolg von Spezialimmobilien wie Einkaufs- und Fachmarktzentren nicht zuletzt von einem tragenden Gesamtkonzept und der Attraktivität für Kunden abhängt, die sich im wesentlichen durch das jeweilige Handelsumfeld bestimmt, stellt sich zudem häufig die Problematik ? wer im Fall der Nichtrealisierung des zumeist beworbenen Einzelhandelsumfeldes (Ankermieter, Branchenmix etc.) oder Wegfalls aufgrund nachträglichen Leerstandes das Ertragsrisiko trägt.

Zu diesen und weiteren Fragestellungen rund um die Besonderheiten von Spezialimmobilien beraten wir unsere Mandanten aus Einzelhandel und Immobilienwirtschaft.