Gewerbemiete | Gewährleistung

Störungen des Mietverhältnisses und Nutzungsbeeinträchtigungen infolge unterschiedlichster Umstände - wie bspw. Baulärm, Feuchtigkeit und Schimmel, Nichteinhaltung von Brandschutzbestimmungen, Leerstände in Einkaufszentren etc. - werfen regelmäßig die Frage der Rechte und Pflichten der Mietvertragsparteien auf. Die rechtliche Beurteilung, ob im Einzelnen ein Sachmangel vorliegt und etwaige Minderungs-, Schadenersatz- oder sonstige Gewährleistungsansprüche bestehen, erweist sich regelmäßig als komplex. Denn neben den  jeweiligen Vereinbarungen des Mietvertrages ist die Materie durch Beweislastregelungen sowie umfassende, unübersichtliche Rechtsprechung geprägt, die ihrerseits ständigen Änderungen bzw. Weiterentwicklungen unterliegt.

Steinmeier LLP Rechtsanwälte helfen bei der Prüfung, ob und in welchem Umfang im Einzelfall Gewährleistungsansprüche bestehen und übernehmen die außergerichtliche sowie gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.