Handelsrecht | Sanierung & Insolvenz

Die Krise eines Unternehmens stellt die Geschäftsleiter vor besondere Herausforderungen. Kaum eine andere Situation ist mit derart großer Gefahr verbunden, durch das eigene Verhalten zivilrechtlich zu haften oder sich gar strafbar zu machen. Gerne prüfen wir für Sie, ob eine Sanierung Ihres Unternehmens bzw. einzelner Unternehmensbereiche möglich ist und erarbeiten mit Ihnen ein Sanierungskonzept. Insoweit weisen wir Sie stets auf die haftungs- und strafrechtlichen Risiken hin. Sofern eine Insolvenzreife und damit die Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrages bereits besteht, prüfen wir mit Ihnen Möglichkeiten zur Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit (dies betrifft die Verschaffung von Liquidität ebenso wie Stundungs- und Stillhaltevereinbarungen). Häufig lässt sich eine bestehende Überschuldung durch Kapitalmaßnahmen, Rangrücktritte/Forderungsverzichte oder Patronatserklärungen beseitigen. Soll dagegen eine Sanierung im Insolvenzverfahren erfolgen, helfen wir Ihnen bei der Planung und Vorbereitung sowie den erforderlichen Maßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren.