Gewerbemiete | Allgemeine Mietbedingungen

In der mietvertraglichen Praxis finden - insbesondere bei Mietverhältnissen mit institutionellen Vermietern - überwiegend vorgefertigte Formulare, Mustervertragstexte bzw. Allgemeine Mietbedingungen Verwendung. Diese unterliegen im Gegensatz zu individualvertraglichen Vereinbarungen der Kontrolle nach den Vorschriften über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß §§ 305 ff. BGB und werfen regelmäßig die Frage nach der Wirksamkeit auf.  Zu den häufig thematisierten Regelungen gehören unter anderem Schönheitsreparatur- und Instandsetzungsklauseln,  Haftungsausschlüsse und -beschränkungen sowie Umlagevereinbarungen zu Betriebskostenpositionen etc. Da die Beurteilung der Wirksamkeit der jeweiligen Formularklausel vom Einzelfall unter Berücksichtigung der umfangreichen gerichtlichen Rechtsprechung sowie der übrigen vertraglichen Regelungen abhängt, ist bei der Verwendung solcher vorformulierter Regelungen größte Vorsicht geboten. Insbesondere in älteren Bestandsverträgen sind oftmals unwirksame Formularklauseln zu finden, die sich für den Verwender nachteilig auswirken.

Wir unterstützen unsere Mandanten aus Einzelhandel und Immobilienwirtschaft bei der sorgfältigen Erstellung und Überprüfung von Mustervertragstexten und Allgemeinen Mietbedingungen, um hieraus resultierende Nachteile zu vermeiden. Aufgrund der ständigen Weiterentwicklung der Rechtsprechung führen wir zudem regelmäßig Vertragsrevisionen durch und nehmen die erforderlichen Anpassungen vor.